Als zivilgesellschaftliche Organisationen können wir aus den Treffen von diesem Donnerstag nicht berichten. Die Morgensitzung war eine informelle Debatte über den Transit von Nuklearwaffen, während die Nachmittagssitzung als geschlossenes Treffen die überarbeitete Präambel verhandelt hat. Am Freitag werden die Staaten wieder dazu übergehen, Artikel 2-5 des Vertragsentwurfs zu besprechen.
All diese Aspekte des Vertrages stehen zueinander in Verbindung. Alle haben sie Auswirkungen auf die strukturellen, operationellen, und politischen Aspekte von Nuklearwaffenprogrammen und -politiken. Wenn die Präambel ein starkes politisches Statement über die Zurückweisung von Nuklearwaffen vermittelt, basierend auf ihren katastrophalen humanitären Folgen und ihrer moralischen Verabscheuungswürdigkeit, so hilft dies, den Weg für starke Verbote im Vertragstext zu bereiten. Eine solche Präambel liefert auch die Stoßrichtung für Verpflichtungen zur Einstellung von Nuklearwaffenprogrammen und diesbezüglichen Aktivitäten und Verteidigungspolitiken.
Wie bereits in früheren Editionen des Nuclear Ban Daily hervorgehoben, gibt es viele Wege zur Abrüstung und wir können nicht vorhersagen, welcher sich mit den Jahren durchsetzen wird. Was wir aber durchaus tun können, ist für einen starken, unmissverständlichen Verbotsvertrag einzutreten, welcher Staaten dazu auffordert, abzurüsten und effektive, verifizierbare, unwiderrufliche und zeitlich klar definierte Schritte zur Abschaffung ihrer Nuklearwaffenprogramme einzuleiten.
Es ist dabei besonders wichtig, dass Verbote, Verpflichtungen und Maßnahmen zur Umsetzung jeweils die humanitären Ziele und Normen des Vertrags verstärken. In diesem Kontext sollten Regelungen zum Transit von Nuklearwaffen klarstellen, dass Vertragsstaaten keinerlei Transport von Nuklearwaffen über ihr Territorium, ihre Gewässer, und Luftraum zulassen dürfen. Dies ist konsistent mit einem kategorischen Verbot von Nuklearwaffen, und kann echte Auswirkungen auf die operative Praxis der „erweiterten nuklearen Abschreckung“ haben. Dies wird auch Risiken reduzieren, da von Nuklearwaffen insbesondere während des Transports die Gefahr von Unfällen oder gar Angriffen ausgeht, was plötzliche und vernichtende Auswirkungen für lokale und regionale Bevölkerungen haben würde.
Es ist schwer, Argumente ernst zu nehmen, denen zufolge eine solche Regelung zum Verbot des Transits zu viele technische Hürden mit sich bringen könnte. Der Vertrag könnte etwa explizit vorsehen, dass der Transit für Vertragsstaaten verboten ist, ohne dabei die extensive Verifizierung vorzusehen; wie es schon für andere Elemente des Vertragsentwurfes der Fall ist. Der Schlüssel liegt darin, keine Aktivitäten und Verhaltensweisen zuzulassen, die verbotene Aktivitäten zulassen oder unterstützen.
In der heutigen Edition von Nuclear Ban Daily betrachtet Nick Ritchie Aspekte rund um die Notwendigkeit, möglichst starke Normen gegen Nuklearwaffen und „nukleare Abschreckung“; Studenten der Harvard Law School untersuchen Verantwortlichkeiten für positive Verpflichtungen; während das Amplify Netzwerk die bisherigen Erfahrungen auf der Konferenz veranschaulichen.
Verfasst von Ray Acheson, Reaching Critical Will. Aus dem englischen übersetzt von Leo Hoffmann-Axthelm (siehe www.icanw.de).