Am 2. Mai hat die zweite Sitzungsrunde der sogenannten Open Ended Working Group in Genf die zweite Gesprächsrunde aufgenommen – 100 Mitgliedstaaten der UNO, sowie Vertreter*innen verschiedener zivilgesellschaftlicher Organisationen gaben sich ein Stelldichein im Genfer Palais des Nations. ICAN Austria war mit Laura Kmentt und Philine Scherer-Dressler in Genf vertreten.

Was bisher geschah

Die Entwicklungen der ersten Sitzungswoche der OEWG im Februar wurden vom Vorsitzenden in einem Synthesis Paper zusammengefasst. In diesem werden die verschiedenen Herangehensweisen, sowie die von Staaten und Zivilgesellschaft eingebrachten Empfehlungen reflektiert. Die erste Gesprächsrunde im Februar zeigte bereits deutlich, dass eine Mehrheit an Staaten bereit dazu ist, konkrete rechtliche Maßnahmen zu setzen um nukleare Abrüstung voran zu treiben.

Die Diskussionen in der OEWG sind auch in der zweiten Runde entlang einer Linie verlaufen, welche die Teilnehmer*innen in zwei grobe “Gruppen” teilt: jene Staaten, die in Allianz mit nuklear bewaffneten Staaten stehen bzw. diese auf ihrem Gebiet Nuklearwaffen stationieren lassen, und jene Gruppe an Staaten und Zivilgesellschaft, die gegen den Status Quo der internationalen Abrüstungsdebatte aufbegehren.

Wer ?

Die Anhänger des “progressiven Ansatzes”

Nachdem die nuklear bewaffneten Staaten wie schon im Februar die OEWG ignorieren, treten stellvertretend die vermeintlichen “Sicherheitspartner” gegen ein Verbot von Nuklearwaffen auf. Bereits im Februar hatten Australien, sowie eine Handvoll weiterer Staaten (vornehmlich NATO-Staaten), die in Sicherheitsallianzen mit Nuklearwaffenstaaten stehen gemeinsam ein Arbeitspapier eingereicht, in dem sie die sogenannte “progressive approach” befürworten: erst wenn die sicherheitspolitischen Gegebenheiten es ermöglichen, soll eventuell über einen möglichen Verbotsvertrag von Nuklearwaffen nachgedacht werden. Mit Verweis auf den aktuellen sicherheitspolitischen Kontext sprechen sich diese Staaten offen für die Beibehaltung von Nuklearwaffen aus, beteuern aber gleichzeitig ihr Engagement für eine nuklearwaffenfreie Welt. Sie werfen den “Pledge-Staaten” (siehe unten) vor, die Debatte zu spalten und verweisen wiederholt auf die nötige Einbindung von Nuklearwaffenstaaten.

Die Vertreter des humanitären Diskurses

Doch diese Staaten stellen in Wahrheit nur eine Handvoll dar, im Vergleich zu der stets wachsenden Mehrheit an Staaten, die nicht mehr bereit ist, den Status Quo hinzunehmen. 127 Unterzeichner zählt der einst von Österreich auf Eigeninitiative präsentierte “Humanitarian Pledge” bereits – also etwa zwei Drittel der UNO-Mitgliedstaaten. Etwa 30 weitere Staaten haben sich zwar (noch) nicht dem Pledge angeschlossen, aber die jährlichen Statements über die humanitären Auswirkungen von Nuklearwaffen vor der UNO-Generalversammlung mitgetragen. Im Zentrum des Diskurses stehen hier wie der Name vorweg nimmt die humanitäre Sicherheit. Neben den drei bisher abgehaltenen Konferenzen über die humanitären Konsequenzen von Nuklearwaffen (Oslo 2013, Nayarit und Wien 2014) ist auch das Mandat für die OEWG auf eine Initiative dieser Staatengruppe zurückzuführen.

Hervorzuheben ist auch ein von Südafrika im Namen von 54 Staaten der afrikanischen Gruppe gehaltenes starkes Statement für ein Verbot von Nuklearwaffen.

“The African Group strongly supports the call for effective measures on nuclear disarmament, including the commencement of negotiations on an international instrument or set of instruments to prohibit and eliminate nuclear weapons. The Group therefore strongly supports the call for banning nuclear weapons, the only WMD not prohibited by an international legal instrument.”

Was?

Themenschwerpunkte bildeten in der ersten Sitzungswoche die Risiken, die von Nuklearwaffen ausgehen, sowie Transparenzmaßnahmen, die Staaten treffen sollten und die weitreichenden Auswirkungen von Nuklearwaffen – von Mensch und Umwelt über Gesundheit, Entwicklung und Wirtschaft. In der zweiten Woche wurden konkrete Elemente eingebracht, die in einem neuen rechtlich bindenden Instrument zum Verbot von Nuklearwaffen verankert werden sollten. Diskutiert wurden auch weitere Maßnahmen, wie Aufklärungsarbeit, die Einbindung von Zivilgesellschaft und die Stärkung bzw. Ausweitung von nuklearwaffenfreien Zonen.

Für Risiken und Nebenwirkungen…

Nuklearwaffen wurden nachweislich nur 1945 im Krieg eingesetzt – doch in den letzten Jahren haben sich Berichte über “near-misses” – also Situationen, in denen es fast zu einer nuklearen Detonation gekommen wäre – drastisch vermehrt. Allzu oft ist die Menschheit seit Hiroshima und Nagasaki aus schierem Glück einer nuklearen Katastrophe entkommen: technisches Versagen, Fehlmeldungen, sogar versehentlich abgeworfene Nuklearwaffen. Patricia Lewis von Chatham House hielt einen Vortrag über die Risiken, die von der bloßen Existenz von Nuklearwaffen ausgehen. Das Risiko einer nuklearen Katastrophe sei größer als bisher angenommen, und es steige weiter an, im Gleichschritt mit steigender Urbanisierung und der sich fragilisierenden Beziehungen zwischen Russland und den USA/NATO, sowie im südostasiatischen und nahöstlichen Raum.

Außerdem beobachte Lewis eine gewisse Aufweichung der internationalen Norm gegen den Einsatz von Nuklearwaffen: im Kontext sich verschärfender regionaler und internationaler Konflikte scheinen Staaten wieder vermehrt auf nukleare Abschreckung zu setzen.

Völkerrechtliches Vorsorgeprinzip und Beweislastumkehr

Lewis argumentierte, dass hier das Vorsorgeprinzip (“precautionary principle”) aus dem internationalen Umweltrecht geltend gemacht werden müsste: die Beweislast zu zeigen, dass kein Risiko für die Allgemeinheit und die Umwelt vorliegt liege somit bei den Staaten, die sich weiterhin auf Nuklearwaffen stützen.

In der darauf folgenden Diskussion griff Mexico dies auf und richtete eine Reihe an Fragen an jene Staaten, die Nuklearwaffen auf ihrem Staatsgebiet beherbergen: in welchem Ausmaß können diese Staaten mitentscheiden, ob die Waffen zum Einsatz kommen? Gibt es Risikoanalysen und Pläne für die Eventualität einer Detonation? Wer würde im Falle einer Detonation die Verantwortlichkeit tragen, wer würde Entschädigungen zahlen müssen?

Transparenz ist nicht gleich Abrüstung

Um das aktuell angespannte politische Klima zu entlasten könnten Transparenzmaßnahmen zu einer Entspannung beitragen – vor allem Staaten in der nuklearen Teilhabe priesen Transparenz als wichtigen Schritt. Nuklear bewaffnete Staaten sollten detaillierte Informationen über ihre Nuklearwaffenarsenale öffentlich zugänglich machen – vorgeschlagen wurde auch ein “reporting mechanism”, mittels welchem die UNO-Generalversammlung regelmäßig über die Anzahl, den Typus, den Status etc. von Nuklearwaffen informiert werden müsste. Doch die Staaten unter dem nuklearen Schutzschirm selber kommen ähnlichen Forderungen nach Transparenz nicht nach. Nach wie vor gilt in Belgien, Deutschland, Italien, den Niederlanden und der Türkei die Politik der “neither confirm, nor deny”-Haltung.

“Transparency will not confine nuclear weapons to the dustbin of history” (ICAN)

Nationale oder menschliche Sicherheit: eine falsche Dichotomie

Einige Staaten bedienen sich nach wie vor des Sicherheitsargumentes, um die humanitären Konsequenzen von Nuklearwaffen in den Hintergrund zu stellen. Dagegen erhoben sich die Stimmen der Hibakusha, die für die Mai-Sitzung der Arbeitsgruppe angereist waren: Setsuko Thurlow und Masako Wada erzählten, wie sie und ihre Familien die Atombombenabwürfe über Hiroshima und Nagasaki überlebten. Wessen Sicherheit sollen Nuklearwaffen gewährleisten? Was ist nationale Sicherheit, wenn nicht die Sicherheit der Menschen, die eine Nation ausmachen?

“We must never forget that when we speak of security, we speak of security of humanity, of the men, women and children living in the nations we represent” (Irland)

Ein Verbot von Nuklearwaffen als effektive Maßnahme – bereits 2017?

Um ein Verbot von Nuklearwaffen – egal, welche Herangehensweise man verfolgt – führt kein Weg vorbei: Die Mehrheit der Staaten bei der OEWG in Genf war sich einig, das ein Verbotsvertrag der erste Schritt zu einer nuklearwaffenfreien Welt ist. Eine Reihe an Staaten (Argentinien, Brasilien, Costa Rica, Ecuador, Guatemala, Indonesien, Malaisien, Mexiko und Zambia) forderte in einem Arbeitspapier den Beginn von Verhandlungen eines Verbotsvertrages bereits 2017 einzuläuten. Auch das Arbeitspapier der Gemeinschaft Lateinamerikanischer Staaten (CELAC) forderte, das ein Verbot umgehend verhandelt werden sollte. Inselstaaten des Pazifik (Fidji, Nauru, Palau, Samoa und Tuvalu) forderten die Verankerung von Opferrechten im zukünftigen Verbotsvertrag.

Der Widerstand einer Handvoll an Staaten gegen dieses Verbot sind nicht zuletzt Beweis für das Wirkungspotenzial eines solchen Vertrages. Ein international verhandeltes Verbot würde Nuklearwaffen delegitimieren, es würde – auch ohne Teilnahme der nuklear bewaffneten Staaten – internationale Auswirkungen haben.

Im August wird die Arbeitsgruppe ein weiteres Mal tagen, um das Abschlussdokument anzunehmen: dieses soll alle Diskussionen und Empfehlungen reflektieren, die im Februar und Mai von Staaten und Zivilgesellschaft abgegeben wurden und schließlich bei der UNO-Generalversammlung im späten Herbst die beschlossenen Empfehlungen zur Abstimmung der internationalen Staatengemeinschaft einbringen.

Weiterführende Links (auf Englisch):


Weitere Artikel


Keine ähnlichen Artikel vorhanden

Bleib auf dem Laufenden und abonniere unseren Newsletter